Für das RSGate hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Zulassung erteilt. Das BSI hat dabei die gesetzliche Aufgabe, IT-Sicherheitsprodukte (IT-SiProdukte) zu prüfen (Evaluierung) und eine verbindliche Aussage zum Sicherheitswert zu machen (Zulassung). Die Grundlage dafür bildet das BSIG (Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vom 17. Dez. 1990, Bundesgesetzblatt I S. 2834) sowie die VS-Anweisung (Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesmini-steriums des Inneren zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 31.Mär. 2006).
Die Zulassung stellt dabei die verbindliche Aussage zum Sicherheitswert eines IT-SiProduktes dar. Nur der positive Abschluss der Evaluierung (das Ergebnis der Prüfung) wird in Form einer Urkunde durch das BSI bestätigt. Produkte mit Sicherheitsmängeln erhalten keine Zulassung.
Unserem Produkt RSGate wurde bereits zweimal die Zulassung für die Verarbeitung oder Übertragung von staatlichen Verschlusssachen bis GEHEIM erteilt.
Einzelzulassungen werden auf Veranlassung eines behördlichen Antragstellers, nach einer begründeten Bedarfsmeldung durchgeführt, d.h. die Zulassung bezieht sich auf IT-SiProdukte für die Verarbeitung und Übertragung von staatlichen VS und berücksichtigt insbesondere Belange des staatlichen Geheimschutzes. Eine Zertifizierung hingegen kann für alle IT-Produkte mit Sicherheitsfunktionalität angestrebt werden, sofern sich die Herstellerfirma dazu entschließt, eine neutrale Prüfung durchführen zu lassen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema stellt Ihnen das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereit.